Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-BAföG

Mit dem novellierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wurde die Förderung zum 1. August 2020 noch einmal kräftig aufgestockt. Den aktuellen Stand finden Sie nachfolgend:

Anspruch auf Förderung haben:

  • Alle Teilnehmer/-innen an Kursen, die auf öffentlich-rechtliche bzw. staatlich anerkannte Abschlüsse (DQR-Niveau 6 und 7) in Voll- oder Teilzeit vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

    Zu unseren Kursangeboten auf DQR-Niveau 6 zählen zum Beispiel: Geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in, Geprüfte/-r Logistikmeister/-in, Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall, etc.

    Unsere Angebote auf DQR-Niveau 7 sind: Geprüfte/-r Betriebswirt/-in, Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in
  • Alle Teilnehmer/-innen an Teilzeitlehrgängen der ersten Fortbildungsstufe (DQR 5), die mehr als 200 Unterrichtsstunden umfassen. Siehe: Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Industrielle Transformation

Was wird gefördert?

Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren; die Förderung erfolgt durch Zuschuss in Höhe von 50 Prozent (nicht rückerstattungspflichtig). Für die Restsumme (50 Prozent) kann ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent der Darlehenssumme erlassen. (Siehe Beispielrechnung).
Für Anträge und Auskünfte sind in den Landratsämtern bzw. kreisfreien Städten die Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.
Weitere Infos finden Sie auch unter: aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg

Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung

Seit 1. September 2013 erhalten alle erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Weiterbildung (Meister, Fachwirte, Fachkaufleute, Betriebswirte etc.) einen Meisterbonus. Die Höhe ist vom Zeitpunkt der bestandenen Prüfung abhängig. Der Meisterbonus beträgt 2.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. März 2019 festgestellt wurde und 3.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde. Um den Meisterbonus zu erhalten, muss die Prüfung vor einer bayerischen zuständigen Stelle abgelegt werden (z. B. vor einer IHK in Bayern) und der/die Absolvent/Absolventin muss zum Zeitpunkt der Prüfung den Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern haben. Alle Berechtigten werden von der prüfenden Stelle nach endgültig bestandener Prüfung automatisch angeschrieben. Ein Antrag ist dafür nicht zu stellen.

Weiterbildungsstipendium – Begabtenförderung

Junge Menschen, die bereits während der Ausbildung ihre Leistungsbereitschaft unter Beweis stellen und die Abschlussprüfungen mit einem Notendurchschnitt von 87 Punkten und besser bestehen, können sich um ein Weiterbildungsstipendium der Bundesregierung bewerben. Stipendiaten des Förderprogramms der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung erhalten für einen Zeitraum von drei Jahren Zuschüsse von bis zu 8.700 € für Weiterbildungsmaßnahmen. Gefördert wird die Teilnahme an anspruchsvollen, fachbezogenen Weiterbildungen sowie an Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender, persönlicher und sozialer Kompetenzen dienen. Da es in der Regel mehr Bewerber als Stipendiumsplätze gibt, entscheidet ein Auswahlverfahren über die Aufnahme, zudem darf zum Zeitpunkt der Aufnahme die Altersgrenze von 25 Jahren noch nicht überschritten sein.

Steuerliche Förderung

Aufwendungen für die eigene Weiterbildung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine/-n Vertreter/-in der steuerberatenden Berufe.